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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version April 2023

busziit.ch

Hübel 6

5034 Suhr

 

hallo@busziit.ch

www.busziit.ch

+41 79 686 38 50

 

 

Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

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Die vorliegenden «allgemeinen Geschäftsbedingungen», nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von busziit.ch nachfolgend Vermieterin genannt zu Vertragspartner:in nachfolgend Mieter:in genannt.

Die AGB gelten immer, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Alle Ergänzungen, Änderungen, Abweichungen zu AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

 

 

Mieter:in und Nutzung

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Für die Miete des VW-Bus muss Mieter:in folgende Kriterien erfüllen

  1. Handlungsfähige natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz in der Schweiz. Bei juristischen Personen muss eine bevollmächtigte natürliche Person angegeben werden.

  2. Mindestalter 23 Jahre

  3. Gültiger Führerausweis B und seit mindestens 3 Jahren im Besitz (muss bei Übernahme im Original vorgelegt werden)

  4. Fahrten sind nur innerhalb der Schweiz zulässig

  5. Der Bus darf nur von Mieter:in gelenkt werden. Erlaubt Mieter:in einem nicht berechtigten Fahrer den Bus zu lenken, stellt dies eine Verletzung der Geschäftsbedingungen dar. Mieter:in ist für alle Schäden haftbar, die durch einen nicht berechtigten Fahrer verursacht werden. Der nicht berechtigte Fahrer geniesst keinen Versicherungsschutz.

 

 

Fahrzeugübernahme

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Die Vermieterin stellt den VW-Bus gereinigt, vollgetankt, geprüft, mängelfrei (bestehende Mängel sind im Übernahmeprotokoll vermerkt) und mit kompletten Fahrzeugdokumenten ab vereinbartem Mietbeginn zur Verfügung.

Benzin während der Nutzungsdauer geht zu Lasten Mieter:in. Bei einer Falschbetankung gehen allfällige Kosten zu Lasten Mieter:in.

Der Zustand des Buses wird mit einem Übernahmeprotokoll bei der Bus-Übergabe gemeinsam ausgefüllt und ist Bestandteil des Mietvertrages.

Sorgfaltspflicht und weitere Auflagen

  • Mieter:in verpflichtet sich, mit dem Fahrzeug sorgfältig umzugehen

  • Fahrten sind nur innerhalb der Schweiz zulässig

  • Im Bus besteht striktes Rauchverbot

  • Haustiere dürfen nicht mitgeführt werden

  • Kein erhöhtes Tempo, da sonst Motor überhitzt (max. 110h/km)

  • Weitervermietung an Dritte ist verboten

  • Fahrradträger oder Anhänger sind nicht erlaubt

  • Der Bus darf nicht mit Gegenständen beladen werden, die die Nutzlast gemäss Fahrzeugausweis überschreiten, beschädigen könnten oder die Sicherheit beeinträchtigen

  • Fahren unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss sowie andere Zustände, welche die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen (z.B. Müdigkeit, Krankheit), ist strikte untersagt

  • Es ist verboten, optische oder technische Veränderungen am Bus vorzunehmen

  • Fahrten abseits der Strassen, Gelände- oder Lernfahrten sind verboten

  • Entgeltliche Personen- oder Materialtransporte sind untersagt

 

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Miete: Preise und Dauer

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Die Mietgebühren, Mietzeiten sowie optionale Dienstleistungen sind auf der Website ersichtlich. Die Mietdauer beträgt max. 2 Nächte. Die Zahlung der Mietgebühr ist bei Buchungsbestätigung (Mietvertrag). Zusätzlich zum Mietpreis wird eine Kaution von CHF 200 fällig.

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Stornierung

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Bei vorzeitigem Vertragsrücktritt durch Mieter:in fallen folgende Kosten an

  • Bis 7 Tage vor Mietbeginn: kostenlos

  • Bis 2 Tage vor Mietbeginn: CHF 100 Administrationsgebühren

  • ab 48 h vor Mietbeginn: 100% der Mietkosten

Werden die Mietbedingungen verletzt, behält sich die Vermieterin vor, die Miete jederzeit zu stornieren, ohne Rückerstattung der Kosten.

Es erfolgt keine Mietreduktion oder Rückerstattung bei vorzeitiger Rückgabe.

Kann der Bus zum Zeitpunkt des Mietbeginns nicht bereitgestellt werden, kann die Vermieterin ohne Entschädigung vom Mietvertrag zurücktreten. Ein Ersatzbus kann durch die Vermieterin nicht offeriert werden.

 

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Versicherung

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Im Mietpreis inbegriffen sind

  • Haftpflichtversicherung (Selbstbehalt CHF 0, Mieter:in unter 26 CHF 1000)

  • Teilkasko (Selbstbehalt 0)

  • Vollkaskoversicherung (Selbstbehalt CHF 500, Mieter:in unter 26 CHF 1000)

  • 24h-Pannenhilfe

  • Steinschläge Scheiben

 

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Versicherungsausschluss

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  • Verkehrsübertretungen

  • Grobfahrlässigkeit

  • Parkschäden

  • Fahren ohne gültigen Fahrausweis

  • Schäden im Innenraum

  • Reifenschäden

  • Lernfahrten

  • Abschleppfahrten

  • Autorennen

  • Schäden durch unsachgemässe Bedienung

  • Nichtbeachten der Mindesthöhe

  • Überlassen des Buses an Dritte

  • Schäden infolge Alkohols, Drogen oder sinnesstörenden Medikamenten

  • Schäden durch Unruhen aller Art

  • Insassenversicherung

  • Schlüsselverlust

  • Bergungskosten

  • Marderschäden

  • Zudem gelten die aktuellen Versicherungsbedingungen der Allianz AGB-Allianz

 

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Unfälle und Schäden

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Bei einem Unfall, Schaden oder Einbruch ist die Vermieterin sowie die Polizei zu kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Zudem ist das Europäische Unfallprotokoll (ist im Bus hinterlegt) zwingend auszufüllen und durch die involvierten Parteien zu unterschreiben. Es dürfen keine anderen Dokumente unterschrieben werden.

Für nicht gemeldete Schäden, Unfälle und Verkehrsverletzungen haftet Mieter:in.

Gestohlene oder beschädigte Gegenstände im Eigentum der Mieter:in sind nicht versichert. Normalerweise sind diese in der privaten Hausratsversicherung abgedeckt (auswärtiger Diebstahl).

 

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Pannen

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Der Bus ist bei der Allianz mit einer Pannenhilfe versichert. Bei einer Panne oder Unfall direkt die Allianz Assistance anrufen (Infos im Bus hinterlegt). Phone 0800 22 33 44.

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Verkehrsregelverletzungen

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Mieter:in ist verpflichtet, alle Verkehrsregeln zu beachten. Mieter:in ist bis zur Fahrzeugrückgabe für alle mit dem gemieteten Fahrzeug verursachten Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz, namentlich gegen das Strassenverkehrsgesetz, ausschliesslich selbst verantwortlich. Sollte die Vermieterin dafür aufgrund der Halterhaftung oder aus anderen Gründen in Anspruch genommen werden, so ist Vermieterin berechtigt, anfallende Bussen, Gebühren und Kosten etc. der Mieter:in in geeigneter Weise weiter zu verrechnen.

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Die Vermieterin ist als Halterin des gemieteten Fahrzeuges gesetzlich verpflichtet, bei Verkehrsverstössen die Personendaten des Fahrzeuglenkers bzw. -mieters an die Behörden zu melden. Die Mieter:in verpflichtet sich in diesem Fall, der Vermieterin eine Gebühr von CHF 50 für deren administrativen Aufwand zu bezahlen.

Vermieterin übernimmt auch keine Haftung bei Verletzung der Verkehrsregeln im ruhenden Verkehr (Halten und Parkieren).

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Reparaturen

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Dringende Reparaturen am Bus können bis CHF 200 ohne Zustimmung der Vermieterin durch die Mieter:in beauftragt werden. Defekte müssen fotografisch und mit Quittungen dokumentiert werden.

Bei nicht selbstverschuldeten Schäden werden die Reparaturkosten bis zum Selbstbehalt an die Mieter:in weiterverrrechnet. Ist die Reparatur teurer als der Selbstbehalt, wird der Mieter:in nur der Selbstbehalt verrechnet.

Schäden durch unsachgemässe Bedienung oder Selbstverschuldung werden der Mieter:in vollumfänglich und unabhängig vom Selbstbehalt verrechnet.

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Haftung

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Für Ausfälle und Umtriebe jeglicher Art kann die Vermieterin nicht haftbar gemacht werden. Fundgegenstände werden der Mieter:in gemeldet.

Die Verantwortung für den Bus sowie für Schäden trägt Mieter:in.

 

 

Rückgabe

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Mieter:in ist zur unverzüglichen Rückgabe bei Beendigung des Mietvertrages verpflichtet. Das Fahrzeug muss zum vereinbarten Zeitpunkt zum abgemachten Standort zurückgebracht werden. Sollte es zu einer Verspätung kommen, muss diese per Telefon gemeldet werden. Es werden CHF 50 pro verspätete Stunde verrechnet.

 

Der Bus muss vollgetankt (bleifrei 95 sowie Bleiersatz, Infos im Bus hinterlegt) retourniert werden. Ansonsten werden nebst den Treibstoffkosten CHF 50 Administrationsgebühren verrechnet.

Das Übernahmeprotokoll wird gemeinsam ausgefüllt.

Werden nach Rückgabe des Buses unbemerkte oder verdeckte Schäden oder Mängel festgestellt, so hat die Vermietering Anrecht, die Mieter:in für die Reparatur zu belangen, resp. den Aufwand in der Höhe des entsprechenden Selbstbehaltes zu verrechnen. Bei Grobfahrlässigkeit hat die Mieter:in die gesamten Kosten zu tragen.

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Datenschutz

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Es gelten die auf busziit.ch veröffentlichten Datenschutzbestimmungen.

 

  

Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Grundlage der AGBs ist die deutsche Fassung. Das Vertragsverhältnis untersteht dem Schweizer Recht. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten oder Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von busziit.ch.

 

busziit.ch, Suhr, Schweiz

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